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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB’s ) von www.purecapture-wedding.com im Folgenden als “Fotograf“, “Videograf“ bezeichnet

Präambel

Das Brautpaar hat sich entschieden, das Ereignis seiner Trauung/ Hochzeit professionell fotografisch begleiten zu lassen. Der Fotograf / Die Fotografin und ggf. seine/ihre Erfüllungsgehilfe/ -in übernimmt diese Aufgabe und wird die Feierlichkeiten im nachfolgend vereinbarten vertraglichen Rahmen begleiten und Bildaufnahmen fertigen.

1. Leistungen des Fotografen / der Fotografin

a) Fotografische Begleitung der Hochzeit am schriftlich vereinbarten Tag.

b) Der Fotograf / Die Fotografin wird in der schriftlich vereinbarten Zeit vor Ort sein und die Hochzeitsreportage durchführen. Die gebuchte Zeit versteht sich fortlaufend und kann nicht aufgeteilt werden.

Zusätzliche Leistungen werden im Vertrag festgehalten.

c) Die Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen/ der Fotografin.

Der Fotograf / Die Fotografin ist hinsichtlich der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und der Auswahl der Motive frei.

d) Der Fotograf / Die Fotografin ist stets bemüht, alle anwesenden Hochzeitsgäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden.

e) Bei der Fertigung der Aufnahmen beachtet der Fotograf / die Fotografin das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes.

f) Der Fotograf / Die Fotografin übernimmt die Basisoptimierung sämtlicher Digitaldaten: Beschnitt, Kontraste, Weißabgleich + individuelle Nachbearbeitung und Auswahl der Fotografien.

g) Die Mindestanzahl der Fotografien ergibt sich aus dem Angebot.

h) Der Fotograf / Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder für das Brautpaar innerhalb von 4-6 Wochen nach der Hochzeit in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden ausschließlich im JPEG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

i) Der Fotograf / Die Fotografin wird die Bilddateien für mindestens 1 Jahr sicher verwahren.

2. Mitwirkungsleistungen Brautpaar

a) Die Parteien sind sich einig, dass exklusiv der Fotograf / die Fotografin der/die einzige professionelle Fotograf / Fotografin am Hochzeitstag ist.

b) Das Brautpaar macht den Fotografen / die Fotografin nicht für Bildaufnahmen verantwortlich, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras, Fotografen, Gäste oder durch Eingreifen weiterer Fotografen/Videografen überbelichtet werden oder deshalb nicht zustande kommen.

c) Das Brautpaar stellt sicher, dass der Fotograf / die Fotografin Zutritt zu den Räumen/ Feierlichkeiten erhält.

d) Das Brautpaar stellt sicher, dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf und holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein.

e) Das Brautpaar trägt Sorge dafür, dass für den Fotografen / die Fotografin und ggf. dessen Erfüllungsgehilfe eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht.

3. Vergütung und Honorarvorschuss

a) Für die vereinbarten Leistungen wird eine Vergütung in Höhe vom schriftlich vereinbarten Auftragswert vereinbart. Die anfallende Umsatzsteuer ist bereits enthalten. Mit Zahlung der vollständigen Vergütung ist ebenso die Einräumung der unter Ziff. 6 lit. a) und b) geregelten Nutzungsrechte abgegolten.

b) Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird ein Honorarvorschuss in Höhe von 50 % des schriftlich vereinbarten Auftragswertes ohne Abzug fällig, der binnen sieben Tagen nach Vertragsunterzeichnung auf das Konto des Fotografen / der Fotografin einzuzahlen ist. Die im Vertrag genannten Termine, gelten erst mit Eingang des Betrages als verbindlich gebucht.

c) Trifft der Honorarvorschuss nicht fristgerecht und vollständig ein, ist der Fotograf / die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

d) Die restliche Vergütung in Höhe von 50 % des schriftlich vereinbarten Auftragswertes ist binnen 7 Tagen nach dem Hochzeitstermin ohne Abzug zahlbar.

e) Wird die gebuchte Zeit um 30 Minuten überschritten oder auf Wunsch des Brautpaars verlängert, erhöht sich das Honorar um 300,00 € pro zusätzliche Stunde.

4. Auslagen

a) Das Brautpaar sorgt für den Fotografen / die Fotografin und ggf. dessen Erfüllungsgehilfen für die Verpflegung während der Hochzeitsreportage.

5. Kündigung / Ausfallhonorar

a) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.

b) Im Falle der Kündigung durch das Brautpaar, wird der Honorarvorschuss (Ziff. 3 lit. b) einbehalten. Eine Anrechnung auf andere Leistungen des Fotografen / der Fotografin ist nicht möglich.

c) Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

6. Urheberrecht/ Rechteeinräumung und rechte dritter

Der Fotografen / der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien zu. Die Rechteeinräumung an das Brautpaar erfolgt unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Mit Eingang der Zahlung räumt der Fotograf / die Fotografin dem Brautpaar folgende einfache Nutzungsrechte ein:

a) Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste

b) Öffentliche Zugänglichmachung zu privaten Zwecken im Internet (z.B. Social Media Plattformen, eigene Internetseite)

c) Die gewerbliche Nutzung (Werbeanzeigen, kommerzielle Internetseiten etc.) und gewerblicher Weiterverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen / der Fotografin und einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

d) Jegliche technische Veränderung (Bearbeitung, Veränderungen der Farben und/ oder des Kontrasts, Anwendung von Filtern, Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen), wird ausdrücklich untersagt, da dies dem Ruf des Fotografen / der Fotografin schaden wird oder kann. Dies gilt sowohl für Print- als auch Onlineveröffentlichungen.

e) Bei allen Nutzungen (Online, Print etc) ist der Fotograf / die Fotografin in der Form © Name Fotograf/in und/oder mit einem Verweis auf die Webseite www.deine-Webseite.de zu nennen. Bei der Nutzung auf Twitter, Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen des Fotografen / der Fotografin in Form @deinProfilname zu verlinken.

f) Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von dem Fotografen / der Fotografin auch Fotografien gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden (Gäste, Geistliche, Trauredner, Künstler, etc.). Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

g) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist das Brautpaar verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass Fotografien gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar den Fotografen / die Fotografin darüber informieren und dafür Sorge tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind.

7. Recht Am eigenen Bild/Einräumung der Veröffentlichungsrechte

Der Fotograf / Die Fotografin hat regelmäßig ein Interesse, ausgewählte Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer/seiner Arbeit überzeugen zu können.

Der Fotograf / Die Fotografin wird die Zustimmung des Brautpaares und/ oder den sonstigen abgebildeten Personen nach der Bildübergabe einholen und abstimmen, welche Fotografien gewerblich und / oder als Referenz verwendet werden.

8. Datenschutz / EU –DSGVO

Für die Einhaltung der Informationspflichten gem. EU-DSGVO gegenüber den Gästen der Veranstaltung ist das Brautpaar zuständig. Der Fotograf / Die Fotografin stellt dem Brautpaar die notwendigen Informationen im Anhang zu diesem Vertrag zur Verfügung.

9. Haftungsfreistellung

a) Das Brautpaar unterstützt den Fotografen/ die Fotografin bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Fotografen/ der Fotografin aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Recht am eigenen Bild, Datenschutzbestimmungen, Urheberrecht etc.) oder anderen Rechten (z.B. Hausrecht) geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

b) Das Brautpaar ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung notwendigen und erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die dem Fotografen/ der Fotografin durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte hieraus entstehen.

10. Haftungsausschluss

a) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es dem Fotografen / der Fotografin aufgrund von besonderen Umständen, höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) oder persönlichen Gründen nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Verluste übernommen werden. Das Brautpaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen / die Fotografin. Wenn es vom Brautpaar gewünscht wird, bemüht sich der Fotograf / die Fotografin jedoch in diesem Fall um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Dienstleistung erbringt.

b) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf / die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c) Für Schäden, Mängel, Verzug oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

11. Abnahme

a) Reklamationen und/oder Mängelrügen bezüglich der Auswahl der Motive, der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und reine Geschmacksrgründen sind ausgeschlossen.

b) Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotografien bei dem Fotografen / der Fotografin schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13. Leistungen des Videografen / der Videografin

a) Videografische Begleitung der Hochzeit am schriftlich vereinbarten Tag.

b) Der Videograf / Die Videografin wird in der schriftlich vereinbarten Zeit vor Ort sein und die Hochzeitsreportage durchführen. Die gebuchte Zeit versteht sich fortlaufend und kann nicht aufgeteilt werden.

Zusätzliche Leistungen werden im Vertrag festgehalten.

c) Die Videos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Videografen/ der Videografin.

Der Videograf / Die Videografin ist hinsichtlich der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und in der Auswahl der Motive frei.

d) Bei Fertigung der Aufnahmen beachtet der Videograf / die Videografin das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes.

e) Der Videograf / Die Videografin übernimmt die Basisoptimierung sämtlicher Digitaldaten: Beschnitt, Farbkorrekturen + individuelle Nachbearbeitung und Auswahl der Videosequenzen und Musik.

f) Der Videograf / Die Videografin stellt das Video für das Brautpaar innerhalb von 4-6 Wochen nach der Hochzeit online zur Verfügung. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten ist ausgeschlossen.

g) Der Videograf / Die Videografin wird die Bilddateien für mindestens 1 Jahr sicher verwahren.

14. Mitwirkungsleistungen Brautpaar

a) Die Parteien sind sich einig, dass exklusiv der Videograf / die Videografin der/die einzige professionelle Videograf / Videografin am Hochzeitstag ist.

b) Das Brautpaar macht den Videografen / die Videografin nicht für Videoaufnahmen verantwortlich, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras, Fotografen, Gäste oder durch Eingreifen weiterer Videografen/Videografen überbelichtet werden oder deshalb nicht zustande kommen.

c) Das Brautpaar stellt sicher, dass der Videograf / die Videografin Zutritt zu den Räumen/ Feierlichkeiten erhält.

d) Das Brautpaar stellt sicher, dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) Videos gedreht werden dürfen und holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein.

e) Das Brautpaar trägt Sorge dafür, dass für den Videografen / die Videografin und ggf. dessen Erfüllungsgehilfe/in eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht.

15. Auslagen

a) Das Brautpaar sorgt für den Videografen / die Videografin und ggf. dessen Erfüllungsgehilfen für die Verpflegung während der Hochzeitsreportage.

16. Kündigung / Ausfallhonorar

a) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.

b) Im Falle der Kündigung durch das Brautpaar, wird der Honorarvorschuss (Ziff. 3 lit. b) einbehalten. Eine Anrechnung auf andere Leistungen des Videografen / der Videografin ist nicht möglich.

c) Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Videografen / der Videografin am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet des Videografen / der Videografin auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

17. Urheberrecht/ Rechteeinräumung und rechte dritter

Dem Videografen / Der Videografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Videos zu. Die Rechteeinräumung an das Brautpaar erfolgt unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Mit Eingang der Zahlung räumt der Videograf / die Videografin dem Brautpaar folgende einfache Nutzungsrechte ein:

a) Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste.

b) Öffentliche Zugänglichmachung zu privaten Zwecken im Internet (z.B. Social Media Plattformen, eigene Internetseite).

c) Die gewerbliche Nutzung (Werbeanzeigen, kommerzielle Internetseiten etc.) und gewerblicher Weiterverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Videografen / der Videografin und einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

d) Jegliche technische Veränderung (Bearbeitung, Veränderungen der Farben und/ oder des Kontrasts, Anwendung von Filtern, Montagen oder sonstiger Manipulationen) wird ausdrücklich untersagt, da dies dem Ruf des Videografen / der Videografin schaden wird oder kann.

e) Bei allen Nutzungen (Online, etc) ist der Videograf / die Videografin in der Form © Name Videograf/in und/oder mit einem Verweis auf die Webseite www.deine-Webseite.de zu nennen. Bei der Nutzung auf Twitter, Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen des Videografen / der Videografin in Form @deinProfilname zu verlinken.

f) Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von dem Videograf / der Videografin auch Videos gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden (Gäste, Geistliche, Trauredner, Künstler, etc.). Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

g) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist das Brautpaar verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass Videos gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar den Videografen / die Videografin darüber informieren und dafür Sorge tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind.

18. Recht Am eigenen Bild/Einräumung der Veröffentlichungsrechte

Der Videograf / Die Videografin hat regelmäßig ein Interesse, ausgewählte Videos der Videoreportage für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer/seiner Arbeit überzeugen zu können.

Der Videograf / Die Videografin wird die Zustimmung des Brautpaares und/ oder den sonstigen abgebildeten Personen nach der Videoübergabe einholen und abstimmen, welche Videos gewerblich und / oder als Referenz verwendet werden.

19. Datenschutz / EU –DSGVO

Für die Einhaltung der Informationspflichten gem. EU-DSGVO gegenüber den Gästen der Veranstaltung ist das Brautpaar zuständig. Der Videograf / Die Videografin stellt dem Brautpaar die notwendigen Informationen im Anhang zu diesem Vertrag zur Verfügung.

20. Haftungsfreistellung

a) Das Brautpaar unterstützt den Videografen/ die Videografin bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Videografen/ der Videografin aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Recht am eigenen Bild, Datenschutzbestimmungen, Urheberrecht etc.) oder anderen Rechten (z.B. Hausrecht) geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

b) Das Brautpaar ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung notwendigen und erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die dem Videografen/ der Videografin durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte hieraus entstehen.

21. Haftungsausschluss

a) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es dem Videografen / der Videografin aufgrund von besonderen Umständen, höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) oder persönlichen Gründen nicht möglich den Auftrag auszuführen oder das Video innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Verluste übernommen werden. Das Brautpaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Videografen / die Videografin. Wenn es vom Brautpaar gewünscht wird, bemüht sich der Videograf / die Videografin jedoch in diesem Fall um einen Ersatzvideografen/in, der auf eigene Rechnung seine Dienstleistung erbringt.

b) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Videograf / die Videografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden oder Verlust der Videos haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c) Für Schäden, Mängel, Verzug oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

22. Abnahme

a) Reklamationen und/oder Mängelrügen bezüglich der Auswahl der Motive, der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und reine Geschmacksgründen sind ausgeschlossen.

b) Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Videos bei dem Videografen / der Videografin schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Videos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.